Radwege in Tallinn
Verschiedene Radwege verbinden verschiedene Bereiche der Stadt, von Panorama-Strandpromenaden und ruhigen Waldwegen bis hin zu Radwegen auf belebten Straßen. Sehen Sie die verfügbaren Radwege auf der
entsprechenden Karte.
Mieten Sie ein Fahrrad oder einen E-Scooter
Fahrräder
Sie können ein Fahrrad für verschiedene Zeiträume und mit verschiedenen zusätzlichen Ausstattungselementen mieten (siehe
Liste der Fahrradverleihe). Viele Betreiber organisieren auch
Fahrradtouren zu verschiedenen Tallinner Stadtteilen.
Extra-Tipp: Die Tallinn Card, der All-in-One-Sightseeing-Pass der Stadt, beinhaltet drei Stunden kostenlosen Fahrradverleih von City Bike. E-Scooter
Sie können die verfügbaren E-Scooter in Ihrer Nähe über verschiedene mobile Apps sehen und mieten, darunter:
Der Motorrollerverleih ist auf Nutzer ab 18 Jahren beschränkt. Bevor Sie Ihre Fahrt beenden, vergewissern Sie sich, dass Sie den E-Scooter in der Servicezone des Anbieters geparkt haben oder sie riskieren ein Bußgeld.
E-Scooter sind nicht das ganze Jahr über verfügbar. Je nach Wetterlage setzen Vermieter ihre Dienste aus, in der Regel vom Spätherbst bis zum Frühling.
Parken Sie Ihr Fahrrad
Sie können Ihr Fahrrad kostenlos an den Radständern von
Bikeep in der Altstadt und im Stadtzentrum abstellen. Alle Parkplätze verfügen über videoüberwachte Bereiche. Fahrräder können mit einer App (für
iOS und
Android) oder einer online registrierten Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel (Ühiskaart) gesperrt und entsperrt werden.
Die Smart-Radständer von Bikeep befinden sich:
- Auf dem Vabaduse väljak (Platz der Freiheit)
- Vor dem Touristeninformationszentrum (Niguliste Straße)
- An der Ecke der Straßen Vana-Viru und Viru
- Neben den Einkaufszentren Viru und Solaris
Mit dem Fahrrad oder E-Scooter in Tallinn unterwegs: gut zu wissen
Fahrräder
- Wenn Sie die Straße überqueren, fahren Sie nicht schneller als die normale Gehgeschwindigkeit.
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Fahrradhelm tragen. Die Regel gilt auch für Kinder in Fahrradsitzen und Anhängern.
- Sie können mit Ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren, wenn Sie unter 13 Jahre alt sind, ein Fahrradkind begleiten (maximal zwei Erwachsene pro Kind) oder ein Kleinkind auf einem Fahrradsitz fahren. Ansonsten nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Radwege und Straßen.
- Kinder dürfen ab dem achten Lebensjahr (nur unter Aufsicht von Erwachsenen) auf der Straße radeln. 10- bis 15-Jährige können unabhängig fahren, benötigen aber einen Fahrradführerschein für das Fahren auf Straßen, die für den Autoverkehr bestimmt sind.
E-Scooter
- Sie können mit E-Scootern sowohl auf Gehwegen als auch auf Radwegen fahren.
- Wenn Sie Fußgänger passieren oder die Straße überqueren, fahren Sie nicht schneller als die normale Gehgeschwindigkeit.
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Fahrradhelm tragen.